Das Preußische Herrenhaus war ein Teil des preußischen Parlamentsystems im Königreich Preußen (1815-1918) und wurde 1854 gegründet. Es war das Oberhaus des Preußischen Landtages und setzte sich aus Vertretern des Adels, des höheren Bürgertums und der Kirche zusammen.
Das Herrenhaus hatte eine konservative Ausrichtung und wirkte als Gegengewicht zum volksvertretenden Abgeordnetenhaus, das aus dem allgemeinen Wahlrecht gewählt wurde. Das Herrenhaus vertrat die Interessen der privilegierten Bevölkerungsschichten und konnte Gesetze des Abgeordnetenhauses blockieren oder Änderungen vorschlagen.
Das Preußische Herrenhaus bestand aus etwa 400 Mitgliedern, darunter Prinzen, Herzöge, Grafen, Vertreter der Rittergutsbesitzer, Städte, Universitäten, Adelige aus den Provinzen und Vertreter der Kirchen.
Das Herrenhaus hatte kein Initiativrecht, sondern fungierte hauptsächlich als kontrollierendes Organ für die Gesetzesvorlagen des Abgeordnetenhauses. Es hatte jedoch das Recht, übergegangene oder abgelehnte Gesetze des Abgeordnetenhauses in eine gemeinsame Ausschussberatung einzubringen.
Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Zusammenbruch des deutschen Kaiserreichs 1918 wurde das Preußische Herrenhaus aufgelöst und durch den Preußischen Staatsrat als Beratungsorgan ersetzt.
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